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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. teilt Mgf. Albrecht von Brandenburg mit, dass er die Appellation von Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Köln gegen ein vom Mgf. gegen sie am Landgericht Nürnberg betriebene Verfahren angenommen und den Kölnern Rechttag gesetzt habe. Er gebietet ihm, solange das Verfahren bei ihm anhängig ist nicht wieder gegen die Kölner zu prozessieren und erklärt alle von ihm nach dieser Appellation am Landgericht oder anderswo ergriffenen Maßnahmen für ungültig.

Originaldatierung:
Am neunzehenden tag des monats Julii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Ansbacher Generalrepertorium, Akten Nr. 53 pag. 141-142), Perg. (15. Jh.).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 129, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-07-19_3_0_13_28_0_129_129
(Abgerufen am 20.04.2024).