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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. erteilt aufgrund einer ihm durch eine erber und trefflich Botschaft Gf. Ulrichs (V.) von Württemberg vorgetragenenen Bitte und Mitteilung, derzufolge Gf. Ludwig (II.), welchen er nechst nach Erreichen der Volljährigkeit für sich und als Lehenträger seines noch unmündigen Bruders Eberhard (V.) mit den Reichslehen belehnt hatte2, newlich verstorben sei3, seine Zustimmung dazu, daß Gf. Ulrich über Eberhard (V.) mit willen desselben .. lanntschafft als dessen getreuer vormunder wirkt, wie er dies ehedem über die beiden unmündigen Söhne Gf. Ludwigs (I.) d.Ä. getan hatte. Indes erhält Gf. Ulrich jetzt auch die macht, den als curator und versorger biß er zu seinen folligern jaren kumpt, in allen sachen innczuhaben, zuuersorgen und zu bewarn4. Der K. bestätigt diese Vormundschaftsrechte Ulrichs mit wohlbedachten Mut und gutem Rat sowie aus rechtem Wissen und ksl. Machtvollkommenheit wissentlich in Kraft dieses Briefes, was wir im dann daran also pillichen geben, vergonnen, confirmiren und bestettigen sollen und mogen, doch unbeschadet seiner und des Reiches Rechte sowie derjenigen Dritter. Er gebietet allen Reichsuntertanen aus ksl. Machtvollkommenheit die Beachtung dieser Verfügung unter Androhung seiner schweren Ungnade.

Originaldatierung:
An erichtag sand Valerians tag5.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli vicecanc. – KVv: Rta Vrbanus Reuter (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign. Best. A 602, Nr. 280), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorne eingedrückt an purpurfarbener Ss. Abb.: Digitales Faksimile auf URL. Reg.: WR n. 280 (mit dem Tagesdatum April 11). Lit.: Zur Vormundschaft s. oben nn. 60f. und Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 169-174, zur ksl. Bestätigung ebd. S. 174. Ders. S. 121 Anm. 1 zitiert nach Steinhofer, Chronik 2 S. 1000, daß Ulrich 1457 gegenüber dem Kaiser die alleinige Vormundschaft beansprucht habe, weil er Eberhards (V.) "nächster Freund von Natur, Schild und Helm" sei.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zum Datum unten Anm. 5.
  2. 2Zur Belehnung Ludwigs II. s.oben n. 81.
  3. 3Gf. Ludwig II. war am 3. Nov. 1457 verstorben, sein am 11. Dez. 1445 geborener Bruder Eberhard (V.) war folglich noch keine zwölf Jahre alt.
  4. 4An anderer Stelle des Textes heißt es, Ulrich werde auch zu der versorgnuß, regierung und bewarung desselben... (legitimiert), also das er den benanttenn ... mit allein seinen lannden und leuten auch allen irn er(e)n, wirden ... biß das derselb graf Eberhart zu seinen vogtpern und ferrer biß zu seinen folligern jarn komet, in allen sachen innhaben, versorgen und bewarn.
  5. 5Weil der Valerianstag (14. April) im Jahr 1458 kein Dienstag, sondern ein Freitag war, ist nach dem Wochentag wahrscheinlich ein "nach" oder "vor" ausgefallen.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 99, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-04-11_1_0_13_23_0_101_99
(Abgerufen am 28.03.2024).