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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. beauftragt Phebusch d.Ä. von Torre (vom Turn), die Hauptmannschaft von Schloß und Stadt Portenau mit allen Nutzen, Renten, Zinsen und Rechten ab dem nagsten unser lieben Frawntag zu der liechtmess (1458 Februar 2) an seiner Statt innezuhaben und zu verwalten. Er überläßt ihm die Hauptmannschaft gegen jährlich 400 fl. ung. die je zur Hälfte zu sannd Merttem tag (November 11) und unser Frawen tag der liechtmess (Februar 2) fällig sind, beginnend mit sannd Merttem tag 1458. Er verpflichtet ihn zur termingerechten Entrichtung des Bestandgeldes, zur Wahrung seiner Rechte, zum Schutz der Leute vor ungebührlichen Belastungen und zur Abtretung der Hauptmannschaft auf Forderung des Kaisers oder seiner Erben, sichert ihm aber zu, ihn nicht vor ausgang der jartzeit abzusetzen. Nach dem Tod Phebuschs sollen dessen Erben oder Nachfolger in der Hauptmannschaft dessen Verpflichtungen übernehmen.

Originaldatierung:
An montag vor sannd Merten tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Inseriert im Revers Phebuschs d.Ä. von Torre von 1457 November 7 im HHStA Wien (Sign. AUR 1457 XI 7), Perg., 2 grüne SS des Ausst. (Petschaft) und des Reichserbmarschalls Rudolf von Pappenheim in wachsf. Schüsseln an Ps. Druck: FRA II/24 n. 244 (zu November 6). Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 204.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 399, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-11-07_1_0_13_13_0_400_399
(Abgerufen am 18.04.2024).