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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. teilt Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Nürnberg und den mit ihr in Einung stehenden Städten mit, er habe davon erfahren, dass bei ihnen seitens des Kg. Ladislaus um Geld nachgesucht worden sei oder noch nachgesucht werde, was ihm an seiner oberkeit und gewaltsam und ihnen als unmittelbar zum Reich Gehörenden zum Schaden gereiche. Er gebietet ihnen daher ernstlich unter Hinweis auf ihre Pflichten gegenüber K. und Reich, weder seinem Vetter Kg. Ladislaus noch sonst jemandem in dessen Namen Handelndem Geld zu leihen, stellt Zuwiderhandlungen unter seine und des Reichs schwere Ungnade und kündigt darüber hinaus den Verlust (privirung) aller von ihm und seinen Vorgängern, römischen Kaisern und Königen, erhaltenen Gnaden, Freiheiten, Rechten, Lehen und Gerechtigkeiten an.

Originaldatierung:
An freitag nach uns(er)lieben Fraw(e)n tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Vidimus Abt Georgs von St. Egidien zu Nürnberg von montag vor sant Matheus tag des heiligen zwelfpoten und ewangelisten 1459 (September 19) und dem rücks. Vermerk Ein vidim(us) des keis(er)lichen br(iefs) als ein gnade verbewt konig Laßla keynn gelt zu leyen ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, D-Laden Urkunden Nr. 391a), Perg., rotes S in wachsfarbener Schüssel an Ps.

Kommentar

Der Nürnberger Rat erhielt dieses Schreiben am 20. September 1457 und wies mit gleichem Datum Jobst Tetzel und Niklas Groß an, die Angelegenheit vorsichtig zubehandeln und auf die Forderungen Kg. Ladislaus' unter Hinweis auf eben diesen ksl. Befehl nicht einzugehen (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 27 fol. 182v-183r).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 98, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-09-09_1_0_13_28_0_98_98
(Abgerufen am 29.03.2024).