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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß er trotz fortbestehenden Bedarfs ihrem Büchsenmeister, den sie ihm auf Verlangen zur Verfügung gestellt hatten, auf ihre Bitte1 hin heimzukehren gestattet hat, dankt ihnen und bittet sie, sich den Büchsenmeister angelegen sein zu lassen, da er sich bewährt hat.

Originaldatierung:
An mitwuchen nach sant Dorotheen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. d. Johanne Vngnad magistro camere ref. Vlricus Weltzli vicecanc. - KVv: Den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und rat der statt zu Franckfurt (Adresse, Blattmitte), Buchsenmeister (rechter

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 4948), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Reg.: Janssen II n. 211.

Anmerkungen

  1. 1Die Bitte der Frankfurter vom 18. Januar 1457 kam nach mehrfachem Ersuchen des Büchsenmeisters Molner zustande und befindet sich als (datierter) Entwurf im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 4932).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 266, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-02-09_3_0_13_4_0_9836_266
(Abgerufen am 29.03.2024).