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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. teilt denjenigen, die sich Bürgermeister und Rat des neuen Rats und der ganzen Gemeinde der Stadt Lüneburg nennen und den dortigen Sechzigern mit, dass er mit clage von ihren vor längerer Zeit stattgefundenen Auseinandersetzungen mit Johann Springinsgut, seinerzeit Bürgermeister, und dem alten Rat der Stadt erfahren habe. Demnach hätten sie die Vormünder der Kinder des verstorbenen Springinsgut, die Lüneburger Bürger Dietrich Springinsgut, Marquard Mildehaubt und Konrad Doring sowie zahlreiche andere Personen aus der Stadt gewiesen, ihr Hab und Gut konfisziert und Gewalthandlungen an ihnen begangen. Da sie durch dieses frevelhafte Vorgehen und trotz Rechtserbietens ihrer Opfer in die Pönen der Goldenen Bulle1 und der kgl. Reformation2 verfallen seien, habe sein Kammerprokurator-Fiskal ihn um Recht ersucht. Er gebietet ihnen daher ernstlich und vestigklich bei einer ihm und dem Reich zufallenden Pön von 200 Pfund Gold innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieses Briefs, alle vertriebenen Personen wieder in die Stadt zu lassen, ihren Besitz samt Schadensersatz zurückzugeben und lädt sie im Falle ihres Ungehorsams auf diesen 63. Tag nach Erhalt dieses Briefs bzw. den ersten darauffolgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und erklärt, dass auf Ersuchen des Fiskals auch in ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am sambstag vor sand Margreten tage (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Welczli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Kaiserliche Kommissionsakten Nr. 1a), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Die Goldene Bulle K. Karls IV. von 1356 Januar 10 siehe Fritz, Goldene Bulle.
  2. 2Die sog. Reformatio Friderici von 1442, Regg.F.III. H. 4 n. 41.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 28, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-07-10_1_0_13_28_0_28_28
(Abgerufen am 28.03.2024).