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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. befiehlt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg, ihm wegen der kriegsloiff1 zwei der besten Büchsenmeister, die sie haben, zu schicken, die ausz grossem und cleinem zeug zu schiessen bericht sein und der zu brauchen wissen fürderlich bei tag und nacht. An sambstag nach sand Erhards tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 15. Jh. im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 411, fol. 77r), Pap. Abschlägige Antwort der Stadt ebd., fol. 77v: Man habe selber Mangel an Büchsenmeistern und könne daher keine senden. Reg.: Regg. F. III., H. 4 n. 250f. (entsprechende Aufforderungen für die Städte Frankfurt und Ulm).

Kommentar

Vgl. auch GEMEINER 3 S. 248f., der das Schreiben des Kaisers allerdings dahingehend mißversteht, daß die gewünschten Büchsenmeister ihm „in Tags- und Nachtmärschen eiligst “ zugeschickt werden sollten.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint sind die Einfalle der Türken in die Habsburger Erblande.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 115, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-01-10_1_0_13_15_0_115_115
(Abgerufen am 19.04.2024).