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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt auf, nicht zu gestatten, daß jemand die Abwesenheit des dortigen Münzmeisters Konrad von Steeg, welcher seinem Wunsch, in ettwas geschefften und notdurfften an den ksl. Hof zu kommen, entsprochen hat, dazu benutzt, diesen aus seinem Amt zu drängen oder ihm anderen Schaden zuzufügen, und befiehlt ihnen, niemand anderen ohne seine (K. F.) besondere Erlaubnis münzen zu lassen.

Originaldatierung:
An mittwoch nach Lucie.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli vicecanc. - KVv: Den ersamen burgermeister und ratte der statt zu Frankfurtt, unsern und des reichs lieben getrewen (Adresse, Blattmitte), Münsmeister (rechter unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Münzwesen n. 522), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers kaiserthumbs im vierden jare.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 249, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-12-17_2_0_13_4_0_9819_249
(Abgerufen am 19.04.2024).