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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. belehnt Konrad von Seckendorff mit dem vormals von ihm1 als heimgefallenes Lehen des Andreas Haller an Konrad Puchelbach verliehenen großen und kleinen Zehnten zu Zirndorf, mit diesem von Konrad Puchelbach gekauften und von diesem ihm brieflich aufgesagten Reichslehen mit allen Rechten und Zubehör, verleiht ihm an diesem heimgefallenen Lehen, was er nach Recht zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von Kaiser und Reich sowie anderer, und bestätigt, daß Konrad ihm dafür den gewöhnlichen Lehnseid geleistet hat.

Originaldatierung:
Am montag vor sannt Thomas tag des heiligenn zwölffbottenn (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung der Kop. zufolge mit anh. S. - Kop.: Abschrift im StadtA Nürnberg (Sign. E 1 Genealogische Papiere, Schnöd Nr. 1 pag. 41-42), Pap. (16. Jh.); Vidimus des Stadtgerichts Nürnberg ebd. (Sign. B 14/I Libri litterarum Bd. 86 fol. 189r -190r), Pap. (16. Jh.).

Reg.: CHMEL n. 3461.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 575.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 576, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-12-15_2_0_13_19_0_578_576
(Abgerufen am 28.03.2024).