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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bekundet, daß ihm die Brüder Karl und Nordwin von Heßberg die ihnen gehörenden zwei Viertel und Rechte am Halsgericht zu Ippesheim und am Schloß Vorder-Frankenberg1 schriftlich aufgesandt und gebeten haben, diese an Johann von Absberg und dessen Erben zu verleihen. Er belehnt Johann und dessen Leibeserben auf Bitten der Brüder aus ksl. Macht mit diesen Reichslehen samt Zubehör in crafft der brieffe, was wir im dann von rechts wegen daran zuverleyhen haben. K.F. bestimmt, daß sie diese Lehen ungehindert besitzen und nutzen dürfen, jedoch unbeschadet der Rechte von König und Reich sowie Dritter, und bestätigt, daß Johann den üblichen Lehnseid geleistet habe.

Originaldatierung:
Am freytag vor sant Katherin tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Ulricus Weltzli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in einem Notariatsinstrument2 des öff. Notars und Bamberger Klerikers Leonhard Umbehawen vom 28. April 1472 im SOA Třeboň oddělení Český Krumlov (Sign. VS Schwarzenberg, L 423), Perg., mit Notarszeichen. Reg.: Chmel n. 3451. Lit.: Wilhelm, Edlen von Absberg S. 52.

Kommentar

Siehe n. 618f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 545.
  2. 2Siehe zu diesem Notariatsinstrument n. 22 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 547, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-11-21_1_0_13_26_0_547_547
(Abgerufen am 24.04.2024).