[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11
Sie sehen den Datensatz 301 von insgesamt 640.
K.F. befiehlt seinem Schwager Kf. Friedrich (II.) von Sachsen zu unterbinden, daß etliche Adlige des Eichsfeldes Bf. Peter von Naumburg sowie Dompropst, Dekan und Kapitel des Stifts mit vehde und veindtschafft überziehen. Weil er von Zwietracht und Krieg und besunder wyder geistlicheit nicht gern höre und ihm als römischen K. dies auch nicht zu gestatten gebühre, befiehlt er ihm, dafür Sorge zu tragen, daß das Stift Naumburg von Obengenannten und auch von niemand anderem aus Kf. Friedrichs Ländern bekriegt und beschädigt werde.
- Originaldatierung:
- An montag vor sand Veitstag
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.p.d.i. Ulricus Weltzli vicecanc .
Überlieferung/Literatur
Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4348, Stift Naumburg, Bl. 3), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt).
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 11 n. 301, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-06-09_4_0_13_11_0_301_301
(Abgerufen am 19.04.2024).