Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

Sie sehen den Datensatz 137 von insgesamt 424.

K. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz mit, daß Eb. Jakob von Trier ihm vorgebracht hat, Hz. Johann von Lothringen und Kalabrien habe einige vom Stift Trier rührende Lehen, die er als Hz. von Lothringen innehabe, bisher von Eb. Jakob und dem Stift nicht in Empfang genommen, und er gebietet und bevollmächtigt Dietrich an seiner Statt, Hz. Johann schriftlich zur Entgegennahme dieser Lehen von Eb. Jakob innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen aufzufordern. Nach Ablauf dieser Frist soll der Empfänger auf Eb. Jakobs Erfordern den Hz. rechtlich vor sich laden, damit dieser entweder den Heimfall der Lehen an Jakob und das Stift Trier erklären oder Einwände dagegen vorbringen kann. Für letzteren Fall trägt der K. Eb. Dietrich auf, beide Parteien rechtlich zu verhören und den Fall mit seinen Räten und Beisitzern, die du darumb in zimlicher antzale czue dir nidersetzen sollt, durch seinen Rechtsspruch zu entscheiden, gegebenenfalls Zeugen zu verhören und nötigenfalls mit angemessenen Strafen zur Aussage zu zwingen sowie auch im Falle des Ausbleibens einer Partei das Verfahren in allem durchzuführen, was sich nach ordnung des rechten ze tun gepuret. Falls sich der Heimfall der Lehen erweisen sollte, beauftragt K. F. den Eb. Hz. Johann schriftlich die Abtretung der Lehen samt ihrer Zugehörungen innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen an Eb. Jakob und dessen Stift zu gebieten.

Originaldatierung:
An montag nach dem sonntag als man in der hailigen kirchen singet Jubilate.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Wëltzli vicecanc. - KVv: Lehe(n) etc. vo(n) Lothr(ingen) (unterer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7876), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 136, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-28_2_0_13_9_0_12673_136
(Abgerufen am 19.04.2024).