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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. bestätigt in Anbetracht der Tatsache, daß er in besonderem Maße auf die Förderung derjenigen Untertanen bedacht sein soll, die sich fortwährend um die Erhöhung seiner und des Reiches Rechte bemühen, Eb. Jakob von Trier auf dessen Bitte die diesem, seinen Vorgängern und dem Stift Trier von seinen (K. F.) ksl. und kgl. Vorgängern gewährten Rechte und Privilegien, quae .. coram nobis sub forma publici documenti exhibitos et productos vidimus et audivimus und deren Wortlaut im vorliegenden Schriftstück niedergeschrieben ist1 sowie in seiner eigenen und vieler umsitzender Fürsten und Großer Gegenwart verlesen wurde. Der K. verfügt, daß dieser Bestätigung ebensolcher Glaube geschenkt werden soll wie den Originalbriefen, verbietet allen Reichsuntertanen sowie namentlich Schöffenmeister, Schöffen, Amtsmeistern (magistris officiorum), Räten, Bürgern und Einwohnern der Stadt Trier Zuwiderhandlungen unter Berufung auf ihr etwa entgegenstehende ksl. kgl. oder sonstige Privilegien bzw. Gewohnheiten oder Statuten, die er hiermit für null und nichtig erklärt, und gebietet die Beachtung dieser Privilegien bei den darin enthaltenen Strafen sowie darüber hinaus bei einer Pön von 1000 Pfund Gold, zu deren Eintreibung er den jeweiligen Eb. von Trier hiermit bevollmächtigt und gegebenenfalls seine Unterstützung dafür ankündigt.

Originaldatierung:
Vicesimaquinta die mensis aprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Wëltzli vicecanc. - KVv: Rta Stephanus Kolbegk (unterhalb des KVr).

Überlieferung/Literatur

Org. (lat.) im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7882), perg. Libell2, S3 an durch den Libellrücken gezogener purpurfarbener Ss. ab und verloren.

Anmerkungen

  1. 1Es folgt wörtlich inseriert die Privilegienbestätigung Kg. F. für Eb. Jakob von Trier von 1442 August 15, oben H. 9 n. 49.
  2. 2Es handelt sich um 24 Seiten.
  3. 3Angekündigt war die Goldbulle S 17.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-25_2_0_13_9_0_12671_134
(Abgerufen am 25.04.2024).