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Chmel, Regesta Friderici

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gibt dem Grafen Johann zu Tierstein und seinen Söhnen Oswald und Wilhelm und ihren Erben Grafen von Tierstein die Freyheit, dass sie nur vor den Kaiser und dessen Nachkommen am Reich oder ihren Commissären, in Lehenssachen aber vor die Lehensherren geladen werden sollen. Auch nimmt er sie in des Reiches Schutz und Schirm.

Überlieferung/Literatur

P. 226.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 3336, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-16_1_0_13_0_0_3335_3336
(Abgerufen am 23.04.2024).