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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. verleiht aus ksl. Machtvollkommenheit dem Ritter Hiltprant von Einsiedeln das Recht, in dessen Dorf Korna jeden dinstag einen Wochenmarkt abzuhalten mit allen auf den anderen Wochenmärkten des Reichs geltenden Rechten, Freiheiten, Geleit- und Schutzbestimmungen, Ordnungen und Gewohnheiten, jedoch unbeschadet der Wochenmärkte in den Schlössern, Städten, Märkten und Dörfern im Umkreis von zwei Meilen. Er gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade, Hiltprant und dessen Erben beim Gebrauch dieser Freiheiten nicht zu behindern.

Originaldatierung:
Am phintztag vor dem sontag Quasimodogeniti.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1455 IV 10), Perg., wachsf. S 15 mit vorne eingedrücktem wachsf. S 16 an purpurner Ss.

Kommentar

Aufgrund des fehlenden Kanzleivermerks, des nicht erfolgten Eintrags in das Reichsregister und der Überlieferung im Ausstellerarchiv ist zu vermuten, daß die Urkunde dem Empfänger nicht ausgehändigt wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 323, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-10_1_0_13_13_0_324_323
(Abgerufen am 19.04.2024).