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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. lädt Peter Burgner genannt Swab auf die am heutigen Tag dem Kammergericht von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg unter Vorlage der entsprechenden ksl. Gerichtsbriefe1 und sonstiger Schriftstücke vorgebrachte Klage, über den seit Jahr und Tag in der Acht befindlichen Burgner die Aberacht zu verhängen, auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den nächsten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist ihn darauf hin, daß auch bei Abwesenheit auf Erfordern des Klägers verhandelt werden wird. (nach Kop.).

Originaldatierung:
An sand Lucien tag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Welczly vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Notariatsinstrument des öff. Notars Peter Hamerbach (von Nürnberg) von 1455 Juli 21 mit dem Rückvermerk Rat sach gegen Pet(er) Burg(er); viiii die februarii im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2456), Perg.

Im Auftrag von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg brachte der Notar Peter Hamerbach das Mandat nach Venedig, wo er es zunächst an der St. Markuskirche anschlug und öffentlich verkündete. Nachdem er eine Abschrift an der Kirchentür hinterlassen hatte, insinuierte er das Original am 21. Juli dem dort wohnhaften Peter Burgner. Zeugen dieser Insinuierung waren der Notar Franciscus Pfab, Antoni Decento, Ludwig Ploße, Thoman Saltzer d. J. und Franciscus, Knecht des Peter Burgner.

Lit.: REINLE, Ulrich Riederer S. 250.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 326.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 492, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-12-13_1_0_13_19_0_494_492
(Abgerufen am 28.03.2024).