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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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K. F. fordert Eb. Jakob von Trier auf, Eberhard (III.) d. J. von Eppstein- (Königstein) das ererbte Drittel eines Turnosen am Zollgeld zu Kapellen auszuzahlen.

Originaldatierung:
An eretag nach unser lieben Frawen tag der gepurde.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 47/44), Pap. – Kop.: Abschrift in einem Königsteiner Kopialbuch ebd. (Sign. Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 71, fol. 139v). Dieser Kop. zufolge war die Urkunde mit aufgedr. S versehen, bei dem vorliegenden Org. fehlen jedoch jegliche Hinweise auf eine (auch ehemalige) Besiegelung. Reg.: Ein ausführliches Regest auf der Grundlage des gleichlautenden Mandats1 an die Stadt Mainz bietet n. 74; Regg.F.III. H. 5 n. 109 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Anmerkungen

  1. 1Dass dieses als Vorlage für den Befehl an den Trierer Eb. diente, ist daran zu erkennen, dass an einer Stelle ir anstelle du stehengeblieben ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 75, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-09-10_2_0_13_25_0_75_75
(Abgerufen am 18.04.2024).