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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. beurkundet ein Urteil seines Kammergerichts zugunsten Ludwigs von Lichtenberg. Dieser hatte geklagt, Bürgermeister und Rat seiner und des Reiches cammer und statt Hagenau hätten ihn in einigen Dörfern, namentlich Merzweiler, Schweighausen, Dauendorf (Donchendorff), Niedermodern (Nidern Motten), Ueberach (Uberoch), Bitschhofen (Bitschoffen), Griesbach, Forstheim, Eschbach (Estbach), Minversheim und Hüttendorf, seiner im Hagenauer Forst vom Reich als Pfand innegehabten Forstrechte widerrechtlich beraubt. Demzufolge war im Kammergericht zuletzt geurteilt worden, daß die Entscheidung des Streites dem Pfgf. Friedrich bei Rhein als ksl. und des Reichs Landvogt im Elsass mitgeteilt werden solle, und da der Anwalt der Hagenauer den Pfgf. stets angezogen habe, um zu beweisen, daß den vorhergegangenen Urteilen1 durch den Lichtenberger nicht Genüge geschehen sei, solle dies dem Pfgf. am nächsten Gerichtstag nach sant Jacobs tag im schnit nechstvergangen (1454 Juli 25) rechtlich verkündet werden, damit danoch verrer in den sachen beschee, waz recht wer; diese gerichtliche Verkündung an den Pfgf. soll durch die Hagenauer erfolgen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 9 n. 128 (danach zitiert).

Anmerkungen

  1. 1Derartige Urteile des ksl. Kammergerichts konnten bisher nicht aufgefunden werden, vgl. jedoch die Regg.F.III. H.8 n. 114, n. 123, n. 124.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 121, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-07-25_1_0_13_9_0_12658_121
(Abgerufen am 18.04.2024).