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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Rottweil auf Appellation des Mark von Werenwag gegen ein Urteil des Stadtgerichts Rottweil auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den nächsten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist sie darauf hin, daß auf Erfordern des Klägers auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tag July (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Einem Schreiben Rottweils an Ulm von quinta ante Lucie 1454 (Dezember 12) beigelegt1, das abschriftlich vorliegt im StA Nürnberg (Sign. Rst. Rothenburg, Akten Nr. 326b fol. 150r-v), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Darin bat Rottweil, diese Appellation den übrigen Städten der vereinigten Städte in Schwaben mitzuteilen und sie zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Manung setzen zu lassen. Streitgegenstand waren die von den von Werenwag erhobenen Ansprüche auf das Schloß Ensisheim.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 468, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-07-20_1_0_13_19_0_470_468
(Abgerufen am 29.03.2024).