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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. bestätigt aus ksl. Machtvollkommenheit die Rechte Ehz. Albrechts (VI.) von Österreich auf das Landgericht des Hauses Österreich auf der Frauenau zu Ensisheim im Elsaß mit allen von Kg. Albrecht (II.)1 sowie früheren Kaisern und Königen erworbenen und nach altem Herkommen bestehenden Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, wonach das Gericht nur auf ritterurteil und recht zu erkennen und zu sprechen gewydmet und gefreyet sey. Er setzt fest, daß Ehz. Albrecht und dessen Erben und Nachkommen als Fürsten von Österreich das Recht haben, das Landgericht mit einem Freien als Landrichter und mit Rittern oder edeln rittermessigen vernunftigen mannen als Schöffen und Urteiler zu besetzen und über alle von alters her in die Zuständigkeit des Landgerichts fallenden Sachen nach Recht und Gewohnheit zu richten. Auch sollen alle vor das Landgericht geladenen Personen die in den umliegenden Landgerichten üblichen Freiheiten, Rechte, Gewohnheiten und Sicherheiten genießen. Er gewährt Ehz. Albrecht überdies die besondere Gnade und Freiheit, daß, sollte das Gericht wegen drohender Kriegsgefahr, auch von regen oder anderer ungewitter nicht auf der Frauenau abgehalten werden können, der Landrichter in die Stadt Ensisheim ziehen, dort under dem dache tagen und, wenn nötig, an zwei aufeinander folgenden Tagen Versammlungen abhalten kann. Er gebietet allen Fürsten, Gff. etc. Hofrichtern, Landrichtern, Bürgermeistern, Schöffen, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden sowie allen anderen Reichsuntertanen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade, Ehz. Albrecht und dessen Nachkommen bei der Ausübung dieser Freiheiten nicht zu behindern.

Originaldatierung:
An freitag vor dem sonntag Vocem jocunditatis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Ulricus Weltzli. KVv: Rta (Blattmitte unten). Ain bestattung von unserm h(err)n dem kayser ober lanndtgericht im Ellsas zu Ensisheim (wohl Empfängervermerk, unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1454 V 24), Perg., wachsf. S 15 mit vorne eingedrücktem roten S 16 an purpurner Ss. Kop.: Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften K 41). Druck: CHMEL , Materialien 2 n. 59. Reg.: CHMEL n. 3196; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1882. Lit.: STINTZI, Habsburger S. 509ff.

Anmerkungen

  1. 1Die Urk. konnte bislang nicht identifiziert werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 297, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-05-24_1_0_13_13_0_298_297
(Abgerufen am 28.03.2024).