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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg mit, er habe von Hans Geratwol erfahren, daß sie Erasmus Lerchenfelder in Haft genommen und diesen dabei an recht zu einer unbilligen Verschreibung1 genötigt hätten. Er befiehlt ihnen, diese Verschreibung gütlich nachzulassen und wegen der Angelegenheit, die der Verschreibung zugrundelag, auf das Rechtserbieten des Geratwols hin Recht vor ihnen selbst oder vor ihm (K.F.) zu nehmen.

Originaldatierung:
An montag vor sand Peters tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. m(agistro) Ulrico Ried(erer) referente. Ulricus Weltzli. KVv: Den ersamen camrer und rate der statt Regenspurg, unsern und des reichs lieben getrewn (Adresse, Blattmitte). Hierinnen ist die notel2 kaisers an den marggrafen von des Geratwols wehgen (Empfängervermerk).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1454 Februar 18), Pap., rotes, rückseitig aufgedr., mit einem Papierblatt überklebtes S 18 (beschädigt).

Kommentar

Zum Anlaß des Zerwürfnisses zwischen Lerchenfelder und der Stadt Regensburg vgl. die Schilderung bei GEMEINER 3 S. 146 (zu 1445). Zu den folgenden Auseinandersetzungen siehe unten n. 110, 114, 117, 130, 144, 146f, 156, 179f. sowie REINLE, Gerichtspraxis, S. 333f.

Anmerkungen

  1. 1Eine zeitgen. Abschrift der Verschreibung Lerchenfelders ist im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1445 Mai 18) überliefert.
  2. 2Bei der notel dürfte es sich um die folgende n. 110 handeln; zum Quellenterminus notel (Nottel) vgl. jetzt auch EIBL, Entwurf.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 109, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-02-18_1_0_13_15_0_109_109
(Abgerufen am 28.03.2024).