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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. erklärt Bürgermeister und Rat der Stadt Erlangen, weil sie seinen Geboten1 wegen der unrechtmäßigen Schirmung des Kirchtags zu Bruck nicht nachgekommen sind und auch einer auf Klage des Kammerprokuratorfiskals gegen sie erwirkten Ladung2 nicht Folge geleistet haben, der vormals angedrohten Pön von 10 Mark Gold verfallen. Er gebietet ihnen von gerichts und des reichs wegen, innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes zu zahlen und lädt sie im Falle ihrer Weigerung auf den 45. Tag nach dieser Frist bzw. den nächsten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und erklärt, daß auch bei Abwesenheit auf Erfordern des Fiskals im Recht verfahren werden wird.

Originaldatierung:
An dem vierten tag des monats May (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzsch (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in der von Jobst Fronhofer und Konrad Stübich (Stubich), beide von Nürnberg, über die Insinuierung3 des Mandats ausgestellte Urkunde von 1453 August 28, die abschriftlich überliefert ist im Geuder-Heroldsberg Archiv zu Heroldsberg (Sign. B 76 fol. 230b -232a), Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe Regg.F.III. H. 14 n. 227, 325, 328 und 383.
  2. 2Siehe n. 192.
  3. 3Die Insinuierung an den Erlanger Bürgermeister Hans Ziegler erfolgte am 28. August vor der Ziegelhütte zu Erlangen. Während die Insinuationsurkunde am erchtag nach sandt Bartholmeßtag (August 28) ausgestellt wurde, wird bei der Datierung des eigentlichen Vorgangs im Text - trotz wörtlicher Wiederholung der Datierungszeile - fälschlich nach August 18 aufgelöst.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 357, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-05-04_1_0_13_19_0_357_357
(Abgerufen am 19.04.2024).