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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag1 den Komtur zu Elbing2, (Heinrich) Reuß von Plauen, persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf Klage des Wilhelm Rix, der Komtur habe seine Eltern und Geschwister unrechtmäßig aus Neunkirchen, wo sie ansässig gewesen seien, und aus der Herrschaft Elbing3 vertrieben und Wilhelm das Land Preußen verboten, auf den nächsten Gerichtstag nach sannt Johanns tag zu sonnewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen zu lassen, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwollften tag des moneds marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli. – KVv: Den Reuß von Plawen, Wilhelm Rix (oberer Blattrand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11846), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11846. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125f.
  2. 2In der Urkunde steht fälschlich: Melfing.
  3. 3In der Urkunde wiederum: Melfing.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 148, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_17_0_13_24_0_148_148
(Abgerufen am 20.04.2024).