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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag1 Segnant von Ressen persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf Klage des Jakob Scolim2, daß Ressen sowie Hochmeister Konrad von Erlichshausen Scolim seinerzeit 600 Mark preußisch zu zahlen oder ein entsprechendes Gut als Lehen versprochen hätten, was aber nicht geschehen sei, auf den nächsten Gerichtstag nach sand Johanns tag zu sunewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen zu lassen, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwellften tag des moneds marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli – KVv: Segnanch von Ressen, Jocop Scholim (oberer Blattrand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11844), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11844. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125f.
  2. 2Siehe n. 136.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 146, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_15_0_13_24_0_146_146
(Abgerufen am 29.03.2024).