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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. lädt unter Hinweis auf den bereits zwischen Deutschem Orden und Preußischem Bund angesetzten Rechtstag1 den Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen persönlich oder durch einen Anwalt vertreten auf Klage des Albrecht Garus, daß Caspar von Dambnitz, Hofmeister zu Wursacho, auf hochmeisterlichen Befehl Garus und dessen Frau wegen der zu leistenden Zinsen gefangengenommen und genötigt habe, und daß der Hochmeister Garus zudem bezüglich (des Guts) Rautenberg gegebene Briefe vorenthielte,2 auf den nächsten Gerichtstag nach sannt Johanns tag zu sonnewenden (24. Juni) peremptorisch vor sich oder den von ihm Beauftragten zu rechtlicher Verantwortung, um die Parteien zu verhören und Recht ergehen zu lassen, wie es sich gebühre.

Originaldatierung:
Am zwollften tag des monads marty.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli. – KVv: Hochmaister, Albrecht Garus (oberer Blattrand, links).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11843), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11843. Erwähnt: Toeppen, Acten III n. 345.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 125f.
  2. 2Im Mai 1452 hatte sich die Frau des Albrecht Garus geweigert, die Rautenbergischen Güter zu räumen. Siehe Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11227.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 143, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-12_12_0_13_24_0_143_143
(Abgerufen am 28.03.2024).