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Chmel, Regesta Friderici

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überlässt sein Recht auf den dritten Pfenning, so ihm die Judenschaft in Schlesien (die von Schweidnitz und Jauer ausgenommen) nach der kaiserlichen Krönung schuldig ist zu geben, dem Herzog Wlodko von Schlesien, Herrn zu Gross-Glogau.; it. erlässt desshalb einen Befehl an diese Judenschaft.

"- Empieten allen und ieglichen juden und judynn der judischeitt zu Breszlaw, zu Oppeln, zur Neysse, zu Olsin, zu Grossenglogaw, zu Crossin, zu Lignitz und an allen andern enden in der Sliessien, auszgenomen in den furstenthumen zur Swydnitz und zum Jawer wonhafftig und gesessen unsern camerknechten ..."

Überlieferung/Literatur

P. 107.P. 107.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2974, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-12-16_1_0_13_0_0_2973_2974
(Abgerufen am 24.04.2024).