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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt dem Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen mit, der Danziger Bürger Hans Mullner habe vor ihm geklagt, daß dieser und dessen Ehefrau A(de)lheid gegenüber dem Bruder des Kartäuserklosters bei Danzig, Jorig Pärting, und gegenüber dem Danziger Bürger Hans Stur Ansprüche auf die Hinterlassenschaft seiner Schwiegermutter A(de)lheit Straußfrysin geltend machen könnten. Mullner habe deswegen mehrfach vergeblich vor Bürgermeistern, Richtern und Rat der Stadt Danzig sowie vor dem Danziger Komtur1 sein Recht gesucht. K.F. befiehlt dem Hochmeister, Mullner innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes zu seinem Recht zu verhelfen, und diesem, dessen Anwalt oder wen er sonst schicken würde, sicheres Geleit zu gewähren. Werde Mullner solches Recht versagt und riefe er ihn erneut um Hilfe an, so wolle er ihm dieselbe gewähren, wie ihm das nach ordnung des rechten geburt.

Originaldatierung:
Unnder uns(erem) kuniclichen insigel geprechenhalb die zeit uns(ers) keys(er)lichen insigels am erichtag nach sant Michels tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus Weltzli. – KVv: Hanns Mulln(er) Danzig (oberer Blattrand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, OBA n. 11492), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 11492.

Anmerkungen

  1. 1Nikolaus Poster, siehe Thielen, Verwaltung S. 137.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 118, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-10-03_1_0_13_24_0_118_118
(Abgerufen am 28.03.2024).