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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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K.F. teilt seinem Rat Bernhard von Tahenstein, Hauptmann zu Portenau, mit, daß er seiner Gemahlin (Kaiserin Eleonore) Schloß und Stadt Portenau mit Zubehör als Sicherstellung von Heiratsgut und Widerlage laut der darüber ausgestellten Urkunde1 verschrieben habe. Er gebietet ihm, den Gesandten und Prokuratoren der Kaiserin und seines Schwagers, des Königs (Alfons V.) von Portugal, nach Aufforderung mit diesem Brief zu geloben, ihr mit der gesamten Herrschaft gehorsam zu sein und die Einkünfte zu ihren Händen zu überantworten, sobald er der Verschreibung gemäß dazu verpflichtet ist, jedoch vorbehaltlich seiner (K.F.) und seiner Erben oberkait und ablosung darauf, seines lebenslänglichen Nutznießungsrechts und seines Rechts auf Ein- und Absetzung der Hauptleute. Er befiehlt hiermit auch Podestà, Richter, Rat und Gemeinde der Stadt Portenau, diese Eide zu leisten. Mit dem Siegel, so wir vor unser kayserleichen krönung gepraucht haben.

Originaldatierung:
An sant Bartholomeus abent (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung der Kop. zufolge mit kgl. S (wohl S 11). Kop.: Vom Priester Johannes2 in deutscher Sprache inseriert im Notariatsinstrument3 (lat.) des öff. Notars Daniel von Lauter von 1452 Dezember 13 über den am selben Tag vor Pelagius Varela und Peter Fintz, den Prokuratoren Kaiserin Eleonores und Kg. Alfons' von Portugal, geleisteten Gehorsamseid Portenaus; davon zwei Orgg. im HHStA Wien (Sign. FU n. 644/1, 2), jeweils Perg. (unterer Blattrand wellenförmig abgeschnitten) mit Notarszeichen. Druck: FRA II/24 n. 225 (Org.) u. n. 230 (Kop.). Reg.: CHMEL n. 2923; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1696 u. 1717; KRONES , Leonor, Anh. n. 12 u. n. 17. Lit.: ZIERL, Kaiserin Eleonore S. 119 (zu August 24).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 247.
  2. 2Laut Beglaubigung hatte Daniel von Lauter mangels eigener Kenntnisse der deutschen Sprache und Schrift den in Portenau wohnhaften deutschen Priester Johannes mit der Abschrift der Urk. beauftragt.
  3. 3Das Notariatsinstrument enthält weiters n. 252 sowie die Vollmachten für die Prokuratoren Pelagius Varela und Peter Fintz von 1452 September 13 u. Oktober 10 (s. FRA II/24 n. 228, 229) und wurde in Anwesenheit des Hauptmanns Bernhard von Tahenstein und des Podestà Andreas von Popaytis ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 251, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-08-23_1_0_13_13_0_252_251
(Abgerufen am 17.04.2024).