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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Danzig sowie Mannschaft und Städten des Bundes im Land Preußen unter Beilage der betreffenden Kopie1 erneut,2 und weil er genaigt sei, im Reich für gemainen nucz und Frieden zu sorgen und Kriege zu verhüten, ihren Bund und die widerwertikait gegen den Orden gütlich abzustellen, damit ein Gerichtsprozeß nicht notwendig werde.

Originaldatierung:
An sambstag nach sant Peter und Pauls tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. m(a)g(ist)ro Ulrico Ried(erer) ref. – KVv: Unsern und des reichs lieben getrewen, burgermaistern und ratmannen der statt zu Danczk, auch der mannschafft und steten des furgenomen bundes im lande zu Prewssen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im AP Toruń (Sign. Kat. I n. 1299), Pap., rotes S rücks. als Verschluß aufgedrückt (Reste).3 – Kop.: Zwei Regesten ebd. (Sign. C, 540 S. 116 und C, 541 S. 67), beide Pap. (19. Jh.). Reg.: Weise, Staatsverträge II n. 275; Janosz/Biskupowa, Archiwum n. 51. Druck: Toeppen, Acten III n. 187. Lit.: Lüdicke, Rechtskampf S. 201;4 Simson, Danzig im dreizehnjährigen Kriege S. 8.

Kommentar

Siehe nn. 99, 123.

Anmerkungen

  1. 1Lag nicht bei.
  2. 2Siehe n. 99.
  3. 3Es ist nicht erkennbar, ob es sich um S 11 oder um S 18 gehandelt hat. Die folgenden ksl. Urkunden (siehe n. 108110) liegen zwar nur in abschriftlicher Überlieferung vor, doch wird in der Siegelankündigung jeweils darauf verwiesen, daß das aufgedrückte kgl. Siegel verwendet worden sei.
  4. 4Über die Initiative des Ordens bei der Ausstellung dieser Urkunde und die Behauptung, der Bf. von Heilsberg habe sie gefälscht. Auch Israel, Verhältnis des Hochmeisters S. 53 betont, der Hochmeister habe diese Aufforderung an Danzig und den Bund bewirkt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 105, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-07-01_1_0_13_24_0_105_105
(Abgerufen am 19.04.2024).