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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt auf Klage des Heil (Hail) von Homberg, Bürger zu Venedig (Venedien), Bürgermeister und Rat der Stadt Limburg sowie Jakob von Nentershausen (Entershausen) beeinträchtigten ihn als Vormund der Kinder seines verstorbenen Vorfahren Hans Mullner an deren Erbe und Gut, die beiden Parteien vorzuladen, zu verhören und auch zu entscheiden, wenn eine Partei nicht erscheine, sowie an seiner Statt alles zu tun, was sich nach ordenung des rechten geburt.

Originaldatierung:
(Am) (an)d(er)n tag des mandes juny (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung der Kop. zufolge in Ermangelung des ksl. Siegels noch mit dem kgl. aufgedrückten Siegel versehen. - Kop.: Inseriert in dem durch Textabriß undatierten, wohl aber kurz nach dem Datum des Inserts an Bürgermeister und Rat der Stadt Limburg sowie an Jakob von Nentershausen gerichteten Schreiben des Rats zu Frankfurt im StadtA Limburg (Sign. A 23), Pap., aufgedr. S der Stadt (stark zerstört).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 148, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-06-02_1_0_13_8_0_12156_148
(Abgerufen am 16.04.2024).