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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz mit, daß er nach dem Empfang der ksl. Krone in Rom noch auf der Rückreise gen dewtschen lannden erfahren habe, wie mancherorts gegen die im vergangenen Jahr mit großer Mühe durch seine ksl. Räte und viele Kff. Fürsten etc. zur Befriedung der Auseinandersetzungen zwischen etlichen Fürsten, Gff. und Städten zustandegebrachte Bamberger Richtung verstoßen werde, wodurch nicht nur deren Bestand und des rechten vor uns hangenden gefährdet werden, sondern neuerlich krieg und unrat entstehen könnten. Da ihm dies mißfalle und er annehme, auch der Adressat sei um die Wahrung von Frieden, Recht und gemeinen Nutzen im Reich bemüht, gebietet er ihm ernstlich bei allen seinen ihm und dem Reich schuldigen Pflichten, weder auf Ersuchen anderer noch selbst gegen diese Richtung zu verstoßen, sondern vielmehr über deren Einhaltung und Unveränderlichkeit zu wachen. Er bekräftigt nochmals, Frieden und Recht mit seiner, des Adressaten, und anderer Kff. Fürsten und gelidern des heiligen reichs Hilfe allzeit gewährleisten zu wollen, als unsern kayserlichen wirden zymbt und geburet, und stellt Zuwiderhandlungen unter seine und des Reichs schwere Ungnade.

Originaldatierung:
An mittichen nach dem heiligen Pfingsttag under unserm insigel, so wir vor unserr kayserlichen kronung gepraucht haben.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2244), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Offenbar ist dieses Mandat mit zahlreichen gleichlautenden, an andere Adressaten gerichteten vom gleichen Tag (n. 238-255) von Nürnberg vorsorglich erworben worden. Allesamt erlangten sie keine Rechtswirksamkeit, da sie nicht expediert wurden, vielmehr in Nürnberg verblieben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 237, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-05-31_1_0_13_19_0_237_237
(Abgerufen am 19.03.2024).