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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. teilt dem Stift Ansbach unter Hinweis auf päpstliche Verfügung2 mit, daß er die Klage des Stifts gegen Dinkelsbühl und Windsheim vor sein Gericht gezogen habe.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Undatiertes, wahrscheinlich von den betroffenen Städten aufgesetztes Konzept, dem möglicherweise keine Ausfertigung gefolgt ist, im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5691), Pap. (15. Jh.). Reg.: WR 5689 mit Korrektur WR 3 S. 607.

Kommentar

Siehe die Annotation zu n. 63.

Anmerkungen

  1. 1Den Terminus post quem liefert die im vorhergehenden Regest Anm. 2 erwähnte Papstbulle.
  2. 2Siehe Anm. 2 zum vorigen Regest.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 64, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-29_2_0_13_23_0_66_64
(Abgerufen am 19.04.2024).