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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. belehnt auf Bitten des vor ihm erschienenen Walters von Hohenegg (Hohenegk), Ritter, diesen und dessen Bruder Rudolf in Anbetracht der ihm und dem Reich geleisteten Dienste, insbesondere der Teilnahme Walters an der Krönungsreise nach Rom, mit dem reichslehenbaren Zoll und Geleit auf der offenen Strasse zu Otterswang (Aytterwang) bis an die Rotach. Er verleiht ihnen daran, was er nach Recht zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von Kaiser und Reich sowie anderer und bestätigt, daß Walter ihm für sich und seinen Bruder dafür den gewöhnlichen Lehnseid geleistet hat. Er bestätigt ihnen außerdem alle ihre von römischen Kaisern und Königen und auch von ihm1 erworbenen Privilegien und Rechte, und gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Belehnung und Bestätigung bei seiner und des Reichs schweren Ungnade.

Originaldatierung:
An der nechsten mittiche nach dem sonntag Letare in der vasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Welczly (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Perg. mit anh. S. - Kop.: Auf Bitten Rudolfs von Hohenegg zu Vilsegg ausgestellter Vidimus Abt Johanns von Kl. Kempten von nehsten mentag nach sa(nct) Pauls bekerunge 1461 (Januar 26) mit dem Rückvermerk Vidimus eins lehenbriefs den von Hohenegg des zoll und glaits halben durch abbt Wermaln (sic!) zu Kempten 1461 im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Perg. Or. sub dat. 1461 Januar 26), Perg. starke Feuchtigkeitsspuren2, S ehedem an Ps ab und verloren.

Reg.: CHMEL n. 2801.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die Lehnsurkunde Kg. F. von 1442 Dezember 26 (CHMEL n. 1303).
  2. 2Große Passagen der Vorlage sind unlesbar. Die Regestierung lehnt sich daher an die in RR P fol. 83v -94r gebotene Kanzleiabschrift an.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 235, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-22_1_0_13_19_0_235_235
(Abgerufen am 19.03.2024).