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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. erweitert das Gerichtsstandsprivileg, welches er als röm. Kg. den Brüdern Pilgrim (Bilgeri) und Eitel Pilgrim (Itel Bilgeri) von Heudorf (Hoedorff) und, für den Fall ihres erbenlosen Todes, ihren Vettern erteilt hat1, wegen ihrer geleisteten Dienste, besonders der Teilnahme am Krönungszug nach Rom, und mit dem Rat der Getreuen dahingehend, daß sie, ihre Vettern und alle ihre männlichen Leibeserben des Namens von Heudorf sowie ihre Leute und Hintersassen, gleichgültig ob Pfand-, Eigen- oder Vogtleute, künftig von niemandem vor dem königlichen Hofgericht zu Rottweil, vor Land- oder anderen fremden Gerichten verklagt werden dürfen. Er bestimmt, daß sie nur vor römische Kaiser und Könige oder vor von diesen bestimmte Kommissare, ihre Leute aber vor ihre Richter und Gerichte, darinne die angesprochen gesessen sind, geladen werden sollen, erklärt alle dem zuwiderlaufende Verfahren und Urteile für ungültig und erlaubt den Begünstigten den Umgang mit Ächtern und Aberächtern. Er bestätigt ihnen außerdem alle ihre von römischen Kaisern und Königen erworbenen Privilegien und Rechte, darunter insbesondere auch die von den von Reischach ererbten, mit allen ihren Bestimmungen, und gebietet allen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen die Beachtung dieser Bestätigung bei seiner und des Reichs schweren Ungnade und einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallenden Pön von 30 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am montag nach dem sonntag als man in der heiligen kirchen singet Letare in der vassten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit anh. Majestätssiegel. - Kop.: Vidimus2 Gf. Johanns von Sulz, Hofrichter des Hofgerichts zu Rottweil, von donrstag nechst vor sant Johannns tag zu sonnwendin (1453 Juni 21) im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Perg. Or. sub dat. 1453 Juni 21), Perg., wachsfarbenes S des Hofgerichts an Ps.

Reg.: CHMEL n. 2785; UB Fürstenberg 6 S. 114 n. 61/4.

Lit.: ERWERTH, Bilgeri von Heudorf S. 37.

Anmerkungen

  1. 11448 Februar 9 (CHMEL n. 2415; BATTENBERG, Gerichtsstandsprivilegien n. 1516).
  2. 2Aufgrund der von Konrad Schappel, Johanniterkomtur zu Rottweil, namens Pilgrims von Heudorf zu Langenstein und der Brüder Kaspar und Albrecht von Heudorf vorgetragenen Bitte wurde das Vidimus während der Gerichtssitzung des Hofgerichts Rottweil ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 234, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-20_1_0_13_19_0_234_234
(Abgerufen am 19.03.2024).