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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. teilt Johann von Heldburg (Hiltpurg), Dekan zu Eichstätt, mit, daß ihm Bürgermeister und Räte der Städte Dinkelsbühl und Windsheim haben vorbringen lassen, wie er sie als vermeintlicher Kommissar des Kardinallegaten Nikolaus auf Ersuchen von Dekan und Kapitel zu Ansbach gerichtlich vorgeladen habe, und obwohl ihre Anwälte darauf verwiesen hätten, daß die rechtliche Klärung der Übergriffe und Schäden, die im Krieg zwischen den Fürsten und Reichsstädten gegen die Geistlichkeit vorgekommen seien, mit Ausnahme des Kirchenfrevels dem Kaiser vom Papst übertragen worden seien, Urteile gefällt habe. Der K. gebietet ihm, unter Berufung auf das päpstliche Mandat und unter Hinweis auf die Nichtzuständigkeit des Kardinallegaten, jegliches Prozessieren unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens einzustellen, die Kläger an ihn zu verweisen, dies den Beklagten innerhalb von acht Tagen bekanntzumachen und erklärt alle dem zuwiderlaufende Maßnahmen für kraftlos.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Unvollständige Abschrift (Konzept?) mit dem vorderseitigen Vermerk Englhartt von Sewnßheim und and(er) brieff im StA Nürnberg (Sign. Rst. Windsheim, Akten, Nr. 13), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Anhaltspunkte für die Datierung bieten die Intitulatio und n. 227.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 236, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-00_1_0_13_19_0_236_236
(Abgerufen am 19.03.2024).