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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, die am kommenden Martinstag 1452 (November 11) fällig werdende gewöhnliche Stadtsteuer seinem Bruder, Hz. Albrecht (VI.) von Österreich, auszuzahlen, und quittiert ihnen die Bezahlung für diesen Fall.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus n. 218. Die Formulierungen lehnen sich an die anderen bekannten Steueranweisungen K. F. an, vgl. n. 267.

Die Anweisung ist in RR P fol. 100v (mit Tagesdatum Januar 15 und Ausstellungsort Wiener Neustadt) verzeichnet, findet sich jedoch nicht bei CHMEL.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum orientiert sich an n. 218.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-01-09_3_0_13_19_0_220_220
(Abgerufen am 19.03.2024).