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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, die Restsumme der am vergangenen Martinstag 1451 (November 11) fällig gewesenen gewöhnlichen Stadtsteuer seinem Bruder, Hz. Albrecht (VI.) von Österreich, auszuzahlen, und quittiert ihnen die Bezahlung dieser Teilsumme für diesen Fall.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus n. 218. Die Formulierungen lehnen sich an die anderen bekannten Steueranweisungen K. F. an, vgl. n. 267.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum orientiert sich an n. 218.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 219, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-01-09_2_0_13_19_0_219_219
(Abgerufen am 19.03.2024).