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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. untersagt (Bürgermeistern und Rat) der Stadt Nürnberg aufgrund einer Appellation von Stephan und Hans Tetzel sowie Ulman Hegnein, alle zu Nürnberg, gegen ein zu ihren Ungunsten und für Ulrich Haller d. Ä. und Ulrich Haller d. J. gefälltes Urteil des Stadtgerichts jegliches weitere Vorgehen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus n. 209.

Verzeichnet im NBR n. 2863 sowie in dem gestrichenen Eintrag ebd. n. 2743.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung richtet sich nach n. 205.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 204, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-10-15_2_0_13_19_0_204_204
(Abgerufen am 19.03.2024).