[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3
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Kg. F. setzt Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Gelnhausen und Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Gelnhausen in ihren Streitigkeiten einen Rechttag auf frietag nach sent Michelstag (1451 Oktober 1).
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus der Ladung von 1451 Oktober 15, H. 3 n. 611.
Anmerkungen
- 1Vgl. die Ladung von 1451 März 19, H. 3 n. 57. Da diese kein bestimmtes Datum der Verhandlung ansetzte, kann sie hier wohl nicht gemeint sein, weshalb eine neuerliche Ladung erschlossen werden kann.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 3 n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-10-15_1_0_13_3_0_9428_60
(Abgerufen am 19.04.2024).