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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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Kg. F. teilt seinem Schwager Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen mit, er habe dessen wegen der Bezahlung des noch schuldigen Heiratsgeldes zu ihm entsandten Hofmeister Konrad von Pappenheim in der Hoffnung warten lassen, diesem an Wilhelms Statt das gesamte ausstehende Heiratsgut entrichten zu können, was er aber von unser(er) Romrais und ander(er) anligenden notdurft wegen nicht habe tun können. Er habe Konrad jedoch von der Summe 5000 fl. ung. und ducaten gezahlt und wolle das ausstehende Geld sobald wie möglich entrichten, worauf ihm Konrad von Pappenheim wegen des Geldes eine Quittung Wilhelms versprochen hat. Er bittet ihn, sich mit der genannten Summe zu begnügen und den fehlenden Teil noch länger anstehen zu lassen.

Originaldatierung:
An eritag vor sand Kolmans tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. - KVv: Dem hochgebornen Wilhelmen, herczogen zu Sachsen, lantgraven in Döringen und marggraven zu Meyssen, unserm lieben swager und fursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D n. 17, Bl. 199), Pap., rotes S 11 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren).

Vgl. H. 10 n. 81 u. n. 94.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 93, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-10-12_1_0_13_10_0_13053_93
(Abgerufen am 29.03.2024).