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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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Kg. F. befiehlt Ldgf. Ludwig von Hessen auf Klage des Edlen1 Kraft von Hohenlohe für sich und seinen Bruder Albrecht, beide in den Besitz der Grafschaften Ziegenhain und Nidda mit Zugehörungen sowie weiterer Erbgüter gelangen zu lassen, die vormals Gf. Johann von Ziegenhain zu Lehen trug und die er (Kg. F.) den Hohenlohe verliehen hat2, und lädt ihn für den Fall, er habe rechtliche Ansprüche, auf den 99. Tag oder den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Erhalt dieses Briefes peremptorisch vor sich oder vor unsern gesatzten richter an unserm hofe. Am freitag vor sannt Veits tag.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. magistro Vdalrico Sonnenperg ref. Vdalricus Wältzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Marburg (Sign. Bestand 2: Polit. Akten vor Ldgf. Philipp d. Großmüt., III., B. 26, Hohenlohe, sub dat.), Pap., rotes S 5 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Der kurz zuvor verliehene Grafentitel wird hier nicht gebraucht, siehe Literaturangabe bei H. 3 n. 44.
  2. 2Siehe H. 3 n. 56.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 58, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-06-11_1_0_13_3_0_9426_58
(Abgerufen am 19.04.2024).