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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. schreibt Ulrich von Rosenberg, der seine Bereitschaft zu der ihm übertragenen Schlichtung des Rechtstreites zwischen dem Hofrichter Gf. Michael von Maidburg und dem Taborer Einwohner Martin (Sulišovský)1 in seiner Antwort von der schriftlichen Einwilligung derer von Tabor zu einem Rechtstag abhängig gemacht hatte, daß diese nun erfolgt sei. Er fordert ihn unter Hinweis auf sein Schreiben an die von Tabor2 auf, beiden Seiten Tage zu benennen und dafür zu sorgen, daß bis dahin die von Tabor und Martin mit Michael und den Einwohnern der Dörfer Deschen und Zoppanz in unguten und an recht nichts zeschaffen haben. Michael habe versprochen, ebenfalls so zu handeln und seine bevollmächtigten Abgesandten zu dem Tag zu entsenden. Kg.F. beauftragt Ulrich, beide Seiten zu verhören und den Streit gütlich oder andernfalls mit recht zu entscheiden.

Originaldatierung:
An mitichen vor dem heiligen phingstag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p. – KVv: Dem edeln unserm besunder lieben Ulreichen von Rosemberg (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im SOA Třeboň (Sign. býv. Schwarzenberg. Archiv II 147 b1), Pap., rotes S 12 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 497.
  2. 2Siehe n. 517.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 516, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-06-09_2_0_13_26_0_516_516
(Abgerufen am 29.03.2024).