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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 6

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Kg. F. ladet Cuny Meyger aus Kaiserstuhl auf Klage der Brüder Heinrich und Dietrich von Rümlang wegen des väterlichen Erbes und eines Gerichts zu Kaiserstuhl auf den fünfundvierzigsten Tag peremptorie nach Erhalt dieses Briefs oder, sollte dies kein Gerichtstag sein, auf den nächsten, darauffolgenden Gerichtstag vor sich oder einen von ihm benannten Richter. Meyger hat entweder persönlich zu erscheinen oder einen bevollmächtigten procurator zu entsenden. Am dritten tag des monads aprill.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorff (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop. Vidimus der Stadt Freiburg i. Br. von 1452 Februar 8 im StA Zürich (Sign. C IV 9,1), Perg.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 6 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-04-03_1_0_13_6_0_11029_51
(Abgerufen am 29.03.2024).