Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

Sie sehen den Datensatz 192 von insgesamt 580.

Kg. F. übermittelt Bürgermeister und Rat zu Erlangen die Klage seines Kammerprokuratorfiskals, sie mißachteten die ernstlichen sowie unter einer Pön von 10 Mark Gold an sie ergangenen kgl. Gebote hinsichtlich der Beeinträchtigung der Gebrüder Georg und Heinrich Geuder sowie anderer Geuder an deren Reichslehen Heroldsberg, insonderheit durch die Schirmung des Kirchtags und die Ausübung der Fraisch zu Bruck. Deshalb lädt er sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den nächsten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist sie darauf hin, daß auch bei Nichterscheinen auf Erfordern des Fiskals nach Recht verfahren werden wird.

Originaldatierung:
Am funffzehenden tag des monats (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michel de Pful(len)dorff (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Geuder-Heroldsberg Archiv zu Heroldsberg (Sign. B 76 fol. 229b -230a), Pap. (16. Jh.).

In einer Nachschrift zu dieser Abschrift ebd. (ebd. fol. 230a-b) ist vermerkt, daß Berthold Waldstromer die Ladung am 23. September 1451 in Abwesenheit der Erlanger Bürgermeister an Conz Zimmermann (Zymerman) im Hause des Conz Knorr zu Erlangen insinuierte.

Anmerkungen

  1. 1Da in der Abschrift die Monatsangabe fehlt, ergibt sich der zeitliche Ansatz aus der Nennung des 12. Regierungsjahres, der gewöhnlichen Laufzeit der kgl. Briefe sowie dem Insinuierungstermin.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 192, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-03-00_1_0_13_19_0_192_192
(Abgerufen am 28.03.2024).