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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. teilt allen Fürsten, Prälaten, Gff. Freiherren, Rittern und Knechten, die Bürger, Einwohner und Leute der Stadt Nürnberg als Lehensträger haben, mit, daß sich Nürnberg beschwert hat, daß trotz der im Taidingbrief zwischen den Nürnbergern und Mgf. Albrecht von Brandenburg niedergelegten Vereinbarung, alle während der Fehde gegenseitig aufgelassenen Lehen zur Wiederbelehnung freizugeben, entsprechenden Belehnungsgesuchen nicht nachgekommen werde. Er gebietet ihnen unter Hinweis auf die Nürnberger Bitte um Belehnung als von der obern hannd die Belehnungen auf Ersuchen unverzüglich vorzunehmen und weist sie darauf hin, daß er, sobald er Kenntnis von verweigerten Belehnungen erhalte, diese auf Ersuchen selbst vornehmen werde.

Originaldatierung:
An mittichen nach sannd Franciscen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. - KVv: Lehenn antreffennde (Empfängervermerk auf der Rückseite)1.

Überlieferung/Literatur

Drei Orgg. im StA Nürnberg (Sign. Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2123, 2124 und D-Laden, Urkunden Nr. 301), jew. Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Lit.: REINLE, Ulrich Riederer S. 243.

Anmerkungen

  1. 1Nur bei dem Stück aus D-Laden, Urkunden.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 44, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-10-07_1_0_13_19_0_44_44
(Abgerufen am 19.03.2024).