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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. bezeugt durch die Besiegelung einer mit morgengab brief überschriebenen notel den Entwurf einer Urkunde Kf. Friedrichs (II.) von Sachsen, in der dieser Verfügungen über die Morgengabe für die Hzin. Elisabeth trifft.2

Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Durch Kg.F. besiegelte undatierte notel mit dem Rta -Vermerk unter den SS. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 7176), Pap., rotes S 12 unter den Text aufgedrückt, rechts daneben das rote S des Kf. von Sachsen.

Anmerkungen

  1. 1Ergibt sich aus n. 227.
  2. 2Kf. Friedrich bekennt für sich und seinen Sohn Hz. Friedrich (d. J.), daß letzterer seiner Gemahlin Elisabeth zur Morgengabe nachgenannte Schlösser, Güter und Renten etc. mit Namen a, b, c, mit ihren Zugehörungen übergeben hat, die sie nach ihrem Willen gebrauchen soll, und gebietet allen Amtleuten, Vögten, Schultheißen und Leuten der obengenannten Schlösser, Herrschaften und Güter, Elisabeth Huldigung, Gelübde und Eide zu leisten. Elisabeth soll dafür sorgen, daß ihm, seinem Sohn und ihren Erben die obengenannten Herrschaften nicht entfremdet werden, er und sein Sohn wollen dafür der Elisabeth und ihren Herrschaften gwer und scherm sein. Zur Beurkundung dessen habe er sein Siegel anhängen lassen und zur Sicherheit habe er die hochgebornen a, b, c gebeten, daß sie auch ihre Siegel an diesen Brief hängen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 231, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-07-23_5_0_13_11_0_231_231
(Abgerufen am 20.04.2024).