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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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Kg.F. erteilt Kf. Friedrich II. von Brandenburg eine Kommission in der Streitsache zwischen Kaspar Keseundbrot und der Stadt Danzig.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Erwähnt in einem Brief des Rates von Danzig vom 16. Januar 1450 an den Rat von Rostock,1 der als Regest überliefert ist im LHA Schwerin (Sign. Regestenkasten XI 1448-1452),2 Pap. (20. Jh.). - Erwähnt in einem Brief des Rates von Danzig an die Hzz. Heinrich d. Ä. und Heinrich IV. von Mecklenburg vom 10. April 14523 ebd.,4 Pap. (20. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Danach soll Kaspar Keseundbrot die Stadt Danzig vor etwa acht Jahren vor den westfälischen Gerichten verklagt haben. Danzig sei durch eigene Beweise sowie solcher des Hochmeisters Konrad I. von Ellrichshausen und der Stadt Soest freigesprochen worden. Kaspar habe bis 1445 in Danzig gelebt und keinen Anspruch an die Stadt mehr erhoben. Danach habe er Danzig wegen derselben Sache aber vor Kg.F. verklagt, der den Fall an den Kf. von Brandenburg verwies. Der Kf. habe mit Einwilligung Kaspars die Sache dem Hochmeister überwiesen. Trotz Ladung sei Kaspar aber nicht in Preußen erschienen. Jetzt würde er sich in oder um Rostock aufhalten und die Stadt Danzig mit Urkunden von Kg.F. bedrohen. Die Rostocker sollen ihn veranlassen, sein Recht in Preußen zu suchen.
  2. 2Mit Angabe der Überlieferung im StA Danzig (Sign. 300,27 n. 5, fol. 119v).
  3. 3Hier findet sich die Angabe, der Kf. von Brandenburg habe Danzig freigesprochen. Die Hzz. werden gebeten, Keseundbrot zu veranlassen, sein Recht in Preußen oder in Danzig zu suchen. Von den Rostockern will der Rat von Danzig erfahren haben (Brief Danzigs an Rostock vom 10. April 1452 ebd.), daß Keseundbrot Danzig mit der Reichsacht bedrohen würde und die Rostocker von den Hzz. von Mecklenburg aufgefordert worden seien, Kaspar zu schützen und die Danziger in Rostock aufzuhalten.
  4. 4Mit Angabe der Überlieferung im StA Danzig (Sign. 300,27 n. 5, fol. 198v).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-01-16_1_0_13_20_0_60_60
(Abgerufen am 19.04.2024).