Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

Sie sehen den Datensatz 59 von insgesamt 334.

Kg.F. ernennt Hz. Heinrich (IV.) von Mecklenburg zum kommissarischen Richter in der Klage von Gert Bützow, unser und des reichs burger zu Lübeck, gegen den Danziger Bürger Bertolt von der Osten wegen einer unbezahlten Warenlieferung, da er ebenso wie sein Hofrichter durch sehr viele anhängige Sachen abgehalten sei. Er befiehlt Hz. Heinrich, die Parteien auf einen zu benennenden Tag zu laden und zu verhören, auch Zeugen zu hören und gegebenenfalls mit Strafen zu Aussagen zu zwingen und eine rechtliche Entscheidung zu treffen. Kg.F. bestimmt, daß auch bei Abwesenheit einer Partei auf Erfordern der gehorsamen Seite verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
Am eritag nach sant Symons und Judas tag des heiligen zwelffbotten.
Kanzleivermerke:
KVr: Jo(hannes) Gysler.

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Schwerin (Sign. 2.11-2/1 Acta externa, Lübeck, n. 778, Bl. 7), Pap., wachsfarbenes S 10 rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Hz. Heinrich IV. von Mecklenburg beauftragte am 10. Februar 1450 unter Hinweis auf die ihm von Kg.F. erteilte Kommission den Rat von Danzig, Bertolt von der Osten innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, daß er sich innerhalb von 18 Tagen auf dem Schloß Schwerin vor dem Hz. einfinden soll, um sich wegen der gegen ihn geführten Klage zu verantworten.1Vgl. n. 63.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. LHA Schwerin (Sign. Regestenkasten XI 1448-1452) mit Hinweis auf die Überlieferung im StA Danzig (Sign. 300,27 n. 5, fol. 75v).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 59, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-10-28_1_0_13_20_0_59_59
(Abgerufen am 28.03.2024).