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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, die halbe Judensteuer1, die die Judenschaft ihm zu geben verpflichtet sei, niemandem auszuzahlen, sondern zu seinen Händen einzunehmen bis auff unser verrer geschefft. An der ainlifftausent meidtag (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Ulricus Walltzlin (nach Kop.). – KVv: Den ersamen burgermeister und rate der stat zu Nuremberg, unsern und des richs lieben getrewen (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift (in Form eines Org.)2 im SächsHStA Dresden (Sign. Cop. 1, fol. 369r), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Dieser Abschrift des kgl. Briefes legte der Rat von Nürnberg zwei Kopien zu Schreiben an Matthias Schlick bei sowie zwei Schreiben desselben an den Rat.3 Vgl. n. 467, n. 487 u. 488, n. 494.

Anmerkungen

  1. 1Kaspar Schlick, der den Anspruch auf die halbe Judensteuer von Kg. Albrecht II. erworben hatte, war 1449 gestorben. Vgl. HEINIG , Reichsstädte S. 99 mit Anm. 156 sowie derselbe, War Kaspar Schlick ein Fälscher? S. 257f. Zu den Auseinandersetzungen zwischen Matthias Schlick von Lazan und den Nürnbergern über die Zahlung der Judensteuer siehe n. 467 u. 494. Die andere Hälfte der Nürnberger Judensteuer war seit K. Sigmund an die Pappenheimer verschrieben. Vgl. MÜLLER , Geschichte der Juden in Nürnberg S. 73.
  2. 2Es hat den Anschein, als handele es sich um eine in der kgl. Kanzlei gefertigte Abschrift.
  3. 3In Abschriften im SächsHStA Dresden (Sign. Cop. 1, fol. 366r -368v). Matthias führt am 26. September 1451 aus, daß ihm die zu Michaelis (29. September) anstehende halbe Judensteuer von Nürnberg, die seinem (verstorbenen) Bruder Kaspar und dessen Erben durch K. Sigmund und Kg. Albrecht II. wie auch von Kg.F. (vgl. CHMEL n. 965 sowie Regg.F.III. H. 9 , n. 75) bestätigt worden sei, bezahlt werden soll. Nun habe er erfahren, daß diese halbe Judensteuer Johann von Neitperg erhalten habe. Er bittet den Rat, bei der Judenschaft darauf hinzuwirken, die nächste fällige Steuer mit den aufgelaufenen 660 fl. rh. an ihn zu entrichten. Die Nürnberger antworteten am 12. Oktober 1451, daß Kg.F. ihnen wegen der Judensteuer geschrieben und befohlen hat, sie ohne sein sunder geschefft niemanden zu geben, was sie in Abschrift mitsenden. Kg.F. habe daraufhin Johann von Neitperg mit kgl. Quittung und Geschäftsbriefen zu ihnen gesandt und angewiesen, diesem die verfallene Judensteuer auszurichten (vgl. n. 253), was man auch getan habe. In einem zweiten Brief in der gleichen Angelegenheit betonen die Nürnberger, daß sie durchaus nicht allein Kaspar Schlick die Judensteuer übergeben hätten, sondern alljährlich demjenigem, der mit kgl. Vollmacht darum ersucht habe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 98, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-10-21_1_0_13_11_0_98_98
(Abgerufen am 28.03.2024).