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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. erinnert die Gemeinde der Stadt Luckau an die sich bei ihnen begebene grosse newikeite1, die er ihnen nicht zugetraut hätte, und befiehlt im Namen seines Vetters Kg. Ladislaus (von Böhmen), ewrs erbherren, um Genaueres zu erfahren, ihre mitvoner Pawly Pauline vnd Waldwein2 sowie einen weiteren gemeinen ehrbaren Mann unter Zusicherung von freiem Geleit unverzüglich zu einem Verhör an den kgl. Hof zu schicken. Würden sie das nicht tun, dann wäre dies für ihn ein Eingeständnis ihrer Schuld an der verfürung des volkes zu Luckau.

Originaldatierung:
An eritag vor dem Auffarttag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4353, Niederlausitzische Sachen, Bl. 130), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: UB Lübben 3 S. 107 Anm. 12.

Anmerkungen

  1. 1Es ist unklar, worum es sich hier handelt.
  2. 2Vgl. zu den Genannten UB Lübben 3 S. 107 mit Anm. 12, wo Paul Paulinus und Baldewin in der Information des Nickel von Polenz für den kgl. Gesandten über die Niederlausitzer Verhältnisse der Partei Kf. Friedrichs von Brandenburg zugeordnet werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 95, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-05-20_4_0_13_11_0_95_95
(Abgerufen am 28.03.2024).